Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg um 62 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1462 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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