Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Denkendorf, auf der A 8, km 185,577, München-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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