Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Bad Zwischenahn – Neuenkruge, A 28, km 70,755, RF Bremen mit 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Profilfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandt.

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