Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Kaltenkirchen, auf der B 4, Kreuzung L 210/K 48 mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.
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