Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät,Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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