Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Negernbötel, auf der B 5, Parkplatz, AS Wahlstedt, FR Neumünster ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.

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