Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Selxen, B 1, Abs 55, Stat. 0.2, Richtung Paderborn   begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 mit Fahrerfoto 92 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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