Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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