Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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