Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dortmund, BAB 45, FR Frankfurt um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 96,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund
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