Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, Rheinlanddamm 200 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 71 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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