In Dresden, Bergstraße, ggü. Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Str., in Ri. Innsbrucker Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 digital mit Frontfoto 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörungsbogen

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