Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur Tunnelanfang die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 330 ergab 90 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung
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