Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 34,098 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 140 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung

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