Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung
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