In Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 107 km/h mit , bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung
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