Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eichenzell, auf der Munkenstr., i. Ri. Ortsausgang die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der durchgeführten Lichtschrankenmessung mit Foto wurden 57 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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