Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 134 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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