Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, Grenoblestraße, ggü. Lat. 29  begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen übersandte Vordruck Anhörung

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