Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Esterwegen-Bockhorst, B 401, Abschnitt 50, Höhe Station 3,7, FR Oldenburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandt.
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