Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Flur Stollberg, S 258, Zwönitzer Straße, Höhe 58, Goldene Höhe, FR Zwönitz um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Vordruck Anhörung
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