Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Schwanheimer Brücke, Höhe Anschluss Nied, Richtung Kelsterbach mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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