Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freialdenhoven, im Bereich Einm. Kreisstraße 12, Rtg. Aldenhoven begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Formular Anhörung
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