Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der Isfahanalallee, auswärts, vor Bahnbrücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 757 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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