In in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadtauswärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 66 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung
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