Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der rechten Spur, stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der durchgeführten Induktionschleifenmessung mit Foto wurden 73 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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