Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Friedrichshafen, Friedrichstr. / Oranienenstr., FR Meersburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto 59 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Friedrichshafen übersandte Vordruck Anhörung
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