Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Fuldatal, B 3, im Schocketal, Bereich BHS, FR Hann. Münden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit PoliScan M1/FM1 mit Foto 68 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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