Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2 FR Singen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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