Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, A 42, FR Duisburg, km 34,600 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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