Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gilching, A 66, Ri. München, Abschnitt 900, km 0,100 um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 112 km/h, Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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