In Glauchau, S 288, Meeraner Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät D1 TraffiStar S 350 MiniRack 72 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Glauchau übersandte Anhörungsbogen
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