Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 152 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung,Videobandaufzeichnung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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