Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Groß Sarau, A 20, km 21,075, Rtg. Rostock um 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung
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