In Großwechsungen, zw. Nordhausen und Wipperdorf, L 3080 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 77 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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