Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 134 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 200,00 € Bußgeld

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.