Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Grumbach, Tharandter Straße, Höhe Nr. 56 um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Vordruck Anhörung

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