Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grundheim, Gem. Grundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung ergab 155 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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