Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden mit 17 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 147 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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