Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 17.05.2016 auf der A 70, in Hallstadt, km 0.6, Abschnitt 400, FR Bayreuth wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Die Messung wurde mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde Bußgeldstelle Straubing von übersandt.
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