Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Halstenbek, Dockenhudener Chaussee 79 um 34 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Vordruck Anhörung

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