Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 7, i.R. Süden, bei km 151,700 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 46 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Video-Band-Aufzeichnung ergab 106 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
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