Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 48 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.