Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 48 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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