Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 7, Ausfahrt Volkspark, i.R. Bahrenfeld die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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