Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Cuxhavener Str. 267a die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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