Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Kollaustraße /Papenrye, Rtg. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 61 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erlies Bußgeldbescheid
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