Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee, Ecke Brockesstraße, i.R. stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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