Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Neue Elbbrücke, LiMa 22a, i.R. stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 74 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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