Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Rübenkamp 220, i. R. stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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