Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Spaldingstraße, HNR 110 a+b, FR stadteinwärts um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr.5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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